Energieberatung

Aufgrund steigender Energiekosten und zur Verringerung von Emissionen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ bezüglich Energieeinsparmaßnahmen. Die Förderung beträgt z.Zt. 50% des Beratungshonorars, jedoch maximal 400 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 500 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung kann durch Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen wie Stromsparberatung bzw. Thermografie erhöht werden. Der Bauantrag muss vor dem 01.01.1995 gestellt worden sein und mehr als die Hälfte zu ständigen Wohnzwecken genutzt werd. Die „Vor-Ort-Beratung“ wird durch antragsberechtigte und entsprechend zugelassene Berater durchgeführt – weitere Informationen unter http://www.bafa.de

Die „Vor-Ort-Beratung“ umfasst eine ausführliche Bestandsaufnahme des Gebäudes um aufzudecken, wie viel Wärme durch welche Bauteile und die Heizungsanlage verloren geht. Die Schwachstellen des Gebäudes werden somit detailliert aufgezeigt und eine Energiebilanz des Gebäudes aufgestellt. Diese wird bewertet und das Gebäude dann in den vorhandenen Gebäudebestand eingestuft. Basierend auf der Zustands-Erfassung werden geeignete Energieeinsparmaßnahmen im Bereich des baulichen Wärmeschutzes und der technischen Gebäudeausrüstung vorgeschlagen und beschrieben. Die Maßnahmen werden bauphysikalisch, wirtschaftlich und ökologisch bewertet. Die sich hieraus ergebenen Energieeinspareffekte werden konkret berechnet. Die Handlungsempfehlungen dienen dem Eigentümer als „Fahrplan“ für die energetische und wirtschaftliche Sanierung seines Gebäudes.

Basierend auf der Zustands-Erfassung werden geeignete Energieeinsparmaßnahmen im Bereich des baulichen Wärmeschutzes und der technischen Gebäudeausrüstung vorgeschlagen und beschrieben. Die Maßnahmen werden bauphysikalisch, wirtschaftlich und ökologisch bewertet. Die sich hieraus ergebenen Energieeinspareffekte werden konkret berechnet. Die Handlungsempfehlungen dienen dem Eigentümer als „Fahrplan“ für die energetische und wirtschaftliche Sanierung seines Gebäudes.

Der Nutzen einer solchen „Energieeinsparberatung“ ist offensichtlich. Eine erhebliche Kostenreduzierung bei Umsetzung der Maßnahmen ist zu erwarten. Alle Maßnahmen werden hinsichtlich der Effektivität und Wirtschaftlichkeit überprüft und miteinander gekoppelt. Die Beratung wird von fachkompetenten, neutralen und unabhängigen Beratern ohne Verkaufsinteressen durchgeführt.

Durch die fachgerechte Umsetzung der Empfehlungen ist zudem sichergestellt, dass Bauschäden durch unsachgemäße Sanierung vermieden werden. So steht dem Eigentümer auch ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der das Gebäude kennt und beurteilen kann.

Bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern wird aufgezeigt, welche Förderprogramme sinnvoll genutzt bzw. kombiniert werden können. Bei eventuellen Auflagen für die Förderung kann der Energieberater diese durch entsprechende Nachweise erfüllen.

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