Für eine transparente und kostengünstige Darlegung der Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden ist der Energiepass entwickelt worden. Wer zukünftig Gebäude oder Wohnungen mieten bzw. kaufen will, kann sich mithilfe des Energiepasses ein Bild von der energetischen Qualität eines Gebäudes machen. Durch den Energiepass soll vor allem ein Anreiz zur Sanierung von Gebäuden gegeben werden.
Nach der künftigen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter ab unter Umständen ab dem 01.07.2008 verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Interessenten einen Energieausweis (Energiepass) zugänglich zu machen. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei Varianten, den „Verbrauchsausweis“ sowie den „Bedarfsausweis“.
Bei dem „Verbrauchsausweis“ werden lediglich die tatsächlichen Verbrauchsdaten aus den letzten Jahren für die Erstellung des Energiepasses verwendet. Diese, vereinfachte Methode, um den Energieverbrauch eines Gebäudes auszuweisen ist dementsprechend weniger aufwändig. Jedoch gibt dieses Verfahren keinen realen Aufschluss über die tatsächliche Qualität eines Gebäudes, da hier lediglich die Gewohnheiten der Nutzer berücksichtigt werden. Auch sind eventuelle Leerstände bzw. die Bewohnerstruktur (Anzahl, Alter, etc.) nicht veranschlagt.
Beim „Bedarfsausweis“ wird der errechnete Energiebedarf unter Normbedingungen für den Energieausweis als Grundlage genommen. Hier werden die Bauteile, die Dämmqualität sowie die technischen Anlagen bewertet. Der große Vorteil ist, dass bei dieser Methode die tatsächliche Gebäudequalität und nicht das Verhalten der Nutzer bewertet wird. Eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten ist somit gegeben. Eigentümer und Vermieter von Immobilien mit mehr als vier Wohneinheiten haben ein Wahlrecht zwischen dem verbrauchsorientierten sowie dem bedarfsorientierten Energieausweis. Das gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Stand der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet wurden oder später auf diesen Stand gebracht wurden. Für alle anderen Wohngebäude soll der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich gemacht werden. Übergangsweise gilt bis zum 01.10.2008 für alle Gebäude ein Wahlrecht. Quelle: dena GmbH
Um Kosten zu vermeiden wird für den Energieausweis keine Begehung des Gebäudes vorgeschrieben. Der Eigentümer kann dem Experten Angaben und Nachweise zu dem Gebäude zur Verfügung stellen, auf dessen Grundlage der Energieausweis ausgestellt wird.